Die Handelsvertreter-Gmbh
Die als Handelsvertreter tatige GmbH war noch zu Beginn dieses Jahrhunderts praktisch unbekannt. In der Geschaftspraxis hat sie sich erst im Laufe der letzten Jahre durchgesetzt. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass jeder Unternehmenstrager, nicht nur eine naturliche Person, Partner eines Handelsvertretervertrages sein kann. Diskutiert werden die Grunde fur die Wahl der GmbH, das Spannungsverhaltnis zwischen dem rechtstatsachlichen Erscheinungsbild und den Vorschriften des Handelsvertreterrechts, die Geschaftsfuhrerbestellung, die Kompetenzverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschaftsfuhrern, die Vertragskontinuitat bei Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung, das Wettbewerbsverbot und die Verschwiegenheitspflicht sowie die Frage der Vertragsbeendigung."