Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, 11 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird (Abschn. 183 Abs. 1 Satz 1 UStR). Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln .
Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben insgesamt ergeben (§ 31 Abs. 1 UStDV). Eine Rechnung muss aber alle Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Zur Identifizierung der abgerechneten Leistung können außer der Rechnung andere Geschäftsunterlagen grundsätzlich nur dann herangezogen werden, wenn in der Abrechnung selbst auf diese verwiesen wird und die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet sind .