Fachbuch aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, 22 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: - , Abstract: Die Bilanz durch Betriebsvermögensvergleich bildet den Mittelpunkt der Gewinnermittlung nach Handelsrecht und des Betriebsvermögensvergleiches nach Steuerrecht. Sie ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Aus bilanzpolitischer Sicht eröffnet sie dem Unternehmer beachtliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie Einflussnahme auf den Gewinn (z.B. durch verschiedenen Ansatz- und Bewertungswahlrechte).
Außenstehenden liefert die Bilanz wichtige Informationen über den Betrieb.
art und Umfang der Rechnungslegung hängt entscheidend davon ab, in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird. Muss eine Handelsbilanz aufgestellt werden, sind die Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend.
Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen, der aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Bei Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.
Handels- und Steuerbilanz haben unterschiedliche Funktionen. Die Steuerbilanz dient dazu, die zutreffend Besteuerungsgrundlage zu ermitteln. Der handelsrechtliche Jahresabschluss wird dagegen durch das Verhältnis von Eigentümern und Unternehmensleitung geprägt. Daraus lassen sich die folgenden fünf Funktionen der Handelsbilanz ableiten:
.Dokumentation
.Sicherungsfunktion
.Besteuerungsgrundlage
.Rechenschaft
.Information
Die Handelsbilanz dient ganz allgemein der Information aller, die mit einem Unternehmen zusammenarbeiten. Dabei können die Interessen der unterschiedlichen Partner finanzieller und nicht finanzieller Art sein. Jeder Partner ist auf Informationen angewiesen, wenn es darum geht, über eine Zusammenarbeit zu entscheiden. Informationen sind erforderlich, um festzustellen, inwieweit sich eigene Zielvorstellungen realisieren lassen. Ein Informationsbedürfnis besteht z.B. bei Anteilseignern, Gläubigern, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit.