Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: -, 1 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Rechtsformwahl (steuerorientiert) Abschaffung der degressiven Afa Sofortabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung Thesaurierungsrücklage - Grundlagen Thesaurierungsrücklage - Nachversteuerung Gewerbesteuer Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer Hinzurechnungsvorschrift Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes Bisherige Rechtslage Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer Abgeltungsteuersatz und Veranlagungsoption Verlustverrechnungsbeschränkung innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen Nicht von der Abgeltungsteuer erfasste Vorgänge Zeitlicher Anwendungsbereich Praxishinweise zur Vermeidung des Steuerabzugs , Abstract: Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensteuer zugestimmt. Damit ist der Weg frei für das Inkrafttreten der Reform. Die wichtigsten Maß-nahmen der Unternehmensteuerreform sind:
Entlastungsmaßnahmen
.Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent
.Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 Prozent (unter Streichung der Staffelstufen von ein, zwei und drei Prozent für Personenunternehmen)
.Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8
.Gewinnthesaurierung für bilanzierende Unternehmen zu einem Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag; ausgeschüttete Gewinne müssen allerdings nach versteuert werden
.Änderung der Sonder- und Ansparabschreibung für kleine und mittlere Betriebe in einen Investitionsabzugsbetrag. Der zulässige Höchstbetrag wird auf 200.000 Euro angehoben. Für Unternehmer mit Einnahme-Überschuss-Rechnung wird der Abzug an die Bedingung geknüpft, dass kein Gewinn von mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet wird. Im Übrigen gilt für die Inanspruchnahme eine Betriebsvermögensgrenze von 235.000 Euro
.Einführung einer Abgeltungssteuer mit Veranlagungsoption in Höhe von 25 Prozent ab 1. Januar 2009 auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Veräußerungs-gewinne bei Wertpapieren). Streichung der Spekulationsfrist von einem Jahr.