Haftung Bei Zeugniserteilung Und Auskuenften Unter Arbeitgebern Ueber Arbeitnehmer
Zahlreiche Vorschriften, allen anderen voran 630 BGB, enthalten Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Erteilung von Arbeitszeugnissen uber Arbeitnehmer. Neben den Arbeitszeugnissen, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgegeben werden, nehmen Auskunftsersuchen unter Arbeitgebern uber sich neu bewerbende Arbeitnehmer immer mehr zu. Im Dreiecksverhaltnis alter Arbeitgeber, Arbeitnehmer, neuer Arbeitgeber werden vom Verfasser alle sich aus Zeugnis- und Auskunfterteilung ergebenden moglichen Haftungskonstellationen untersucht, die sich aus mangelnder, unberechtigter sowie fehlerhafter Erteilung ergeben konnen. Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Beweislastverteilung werden unter Berucksichtigung von Rechtsprechung und Literatur umfassend dargestellt und neue Tendenzen aufgezeigt."