Die sozialen Menschenrechte auf Arbeit, Bildung, Gesundheit, soziale Fürsorge und Sozialversicherung sowie Wohnung sind im Völker- und Europarecht als Menschenrechte anerkannt; ihnen entsprechen aber keine Grundrechte im Grundgesetz. Was folgt daraus? Eberhard Eichenhofer klärt zunächst den Zusammenhang von Sozialpolitik und Sozialrecht, Gleichheit, Freiheit und sozialer Rechtsstaat mit den sozialen Menschenrechten, erläutert sodann die Herausbildung der sozialen Menschenrechte, ausgehend von der Französischen Revolution über die Weimarer Reichsverfassung bis zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und danach. Im weiteren Fortgang werden sodann die Gehalte der sozialen Menschenrechte auf Arbeit, Bildung, Gesundheit, Sozialfürsorge, soziale Sicherheit und Wohnung im Einzelnen geschildert, sodann deren Tragweite im Rahmen des Völker-, Europa- und des deutschen Rechts entfaltet, um abschließend anhand des Art. 1 Abs. 2 GG die Bedeutung der völker- und europarechtlichen Menschenrechtsgarantien für das deutsche Rechte aufzuzeigen. "Kann dies gelingen: über Sozialrecht reden und über soziale Rechte schweigen? Eine Jahrzehnte währende akademische Beschäftigung mit jenem drängte mir diese Frage immer mehr auf. Die Antwort darauf enthält dieses Buch. Es richtet sich zunächst an die Fachvertreter(innen) des Sozialrechts in Deutschland. Sie konnten den sozialen Rechten bisher nicht viel abgewinnen - wiewohl sie um des Sozialrechts grundlegende Bedeutung wissen. Das Buch wendet sich auch an die Jurist(inn)en anderer Fachrichtungen. Auch unter ihnen misstrauen viele den sozialen Rechten: Begründen diese nicht ganz unerfüllbare Erwartungen oder bewirken sogar, dass die Republik eine andere würde? Auch in der öffentlichen Debatte sind soziale Rechte kein Gegenstand. Der Begriff ist abstrakt, macht daher ratlos und verstört. Die wenigsten begegnen ihm offen oder gar emphatisch." Eberhard Eichenhofer im Vorwort