Medizin in den Händen von Heilpraktikern- „Nicht-Heilkundigen“
In fast allen westeuropäischen Ländern darf Medizin nur von Ärzten ausgeübt werden. Neben einem Kanton in der Schweiz ist Deutschland das einzige Land, das Heilpraktikern erlaubt, Medizin zu betreiben. Einzige Schranke ist das Heilpraktiker-Gesetz, das in den 30er Jahren geschaffen wurde, um das "Ende des Heilpraktikerstandes" einzuläuten. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Zielsetzung konterkariert. Das Buch setzt sich mit dieser Frage auseinander, analysiert die Situation heute, die Gefahren, die durch die Medizin in Händen von Heilpraktikern ausgehen, zeigt auf, daß Zivil- und Strafrecht nicht ausreichend Schutz gewähren, und weist den Weg, um den Patienten in Zukunft besser abzusichern.
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