Die Verfassungsgerichtsbarkeit Im Norddeutschen Bund Und Deutschen Reich (1867-1918) - Eine Rechtshistorische Untersuchung Ueber
Bei der Behandlung von Verfassungsstreitigkeiten im Norddeutschen Bund und Deutschen Reich (1867-1918) bestand die Besonderheit, dass es kein spezielles Gericht gab, dem eine Zustandigkeit fur verfassungsrechtliche Fragen ubertragen worden war. Diese Arbeit stellt daher unter Orientierung an eine moderne Betrachtungsweise dar, wie bei foederativen Streitigkeiten, Organstreitigkeiten, Normenkontrollen sowie bei der Durchsetzung von verfassungsmassigen Rechten des Burgers innerhalb der von Bismarck geschaffenen deutschen Bundesstaaten verfahren wurde. Ferner werden die parlamentarischen Bemuhungen jener Zeit untersucht, ein Verfassungsgericht zu errichten.