Die Schleswigsche Deichstavengerechtigkeit - Vom 17. Jahrhundert Bis in Die Gegenwart: Eine Gewohnheitsrechtliche Superfizies an
Die Deichstavengerechtigkeit ist ein jahrhundertealtes Gewohnheitsrecht im heutigen Kreis Nordfriesland. Sie berechtigt dazu, ein fremdes Deichgrundstuck bebauen und Gebaudeeigentumer bleiben zu durfen. Trotz vielfaltiger Veranderungen des jeweils geltenden Rechts hat die Deichstavengerechtigkeit bis heute uberdauern koennen und hat Eingang in die heute gultigen Grundbucher gefunden. Die Deichstavengerechtigkeit ist nie kodifiziert oder wissenschaftlich untersucht worden. Das Ziel der Arbeit ist es daher, sie in ihrer Entstehungsgeschichte und Ausgestaltung darzustellen sowie rechtlich einzuordnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von Loesungsvorschlagen zu Problemstellungen, die aus der bis heute andauernden Existenz dieses Rechts entstanden sind.