Die gesundheitliche Versorgung der Bevoelkerung der Bundesrepublik wird durch Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung und Soziale Pflegeversicherung finanziert. Das gilt auch fur geistige oder psychische Behinderungen. In der Praxis kommt es bei der Versorgung geistig und psychisch Behinderter oft zur Weigerung dieser Trager, psychologische, padagogische und sozialarbeiterische Hilfen zu finanzieren. Sie halten diese Leistungen fur Massnahmen der sozialen Rehabilitation, die allein der Sozialhilfetrager zu finanzieren habe. Sozialhilfetrager und Behinderte weisen dagegen darauf hin, dass diese Hilfen gerade keine sozialen Funktionen erfullen, sondern Teil der Behandlung ihrer psychischen oder geistigen Behinderung sind. Die Arbeit bietet eine dogmatische Aufbereitung dieser Problematik und zeigt Perspektiven fur eine integrative Versorgung geistig und psychisch Behinderter.