Rechte, Rechtsbehelfe und Sanktionen im Unionsprivatrecht
Obwohl viele Rechtsgebiete mittlerweile harmonisiert worden sind, regeln EU-Rechtsakte häufig nicht die Frage, welche Rechte, Rechtsbehelfe und Sanktionen zur Durchsetzung europäischen Rechts im nationalen Recht vorgesehen werden müssen. Andererseits ist zu beobachten, dass der EuGH den Schutz subjektiver (Unions-)Rechte schrittweise ausgebaut und ein eigenständiges Sanktionssystem aufgestellt hat, das intensiv in die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen eingreift und diese überlagert.Martin Ebers entwickelt vor diesem Hintergrund eine allgemeine Theorie der im Unionsrecht wurzelnden (subjektiven) Rechte. Außerdem wird danach gefragt, wie ein Verstoß gegen Unionsnormen im nationalen (Privat-)Recht sanktioniert werden muss. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Grundfreiheiten, dem Kartell- und Beihilferecht sowie dem Antidiskriminierungs- und Verbraucherrecht.