Vom Nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahren Zum Konsiliarverfahren Bei Der Auseinandersetzung Von Erbengemeinschaften
Das nachlassgerichtliche Vermittlungsverfahren zur Aufloesung von Erbengemeinschaften ( 363 ff. FamFG) gewinnt durch den Zustandigkeitswechsel auf die Notare sowie durch die Integration des Mediationsgedankens zunehmend an Bedeutung. Deswegen wird hier das Vermittlungsverfahren in ein erarbeitetes Gesamtkonzept der ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zur aussergerichtlichen Streitschlichtung eingebunden und methodisch erlautert. Darauf aufbauend folgt eine Analyse zur Verbesserung des Vermittlungsverfahrens mit konkreten AEnderungsvorschlagen auch fur die Praxis: Das sogenannte Konsiliarverfahren wird vorgeschlagen. Der Erkenntnisgewinn lasst sich auch auf andere Gemeinschaften und Konflikte ubertragen und ist fur die Konfliktbeilegung insgesamt von Nutzen.