Die Abwaelzung Wasserverbandlicher Kosten Nordrhein-Westfaelischer Gemeinden Auf Dritte
Die gemeindlichen Haushalte werden in Nordrhein-Westfalen in erheblichem Umfang durch wasserverbandliche Kosten belastet, insbesondere uber Verbandsbeitrage. Diese resultieren aus unterschiedlichen Aufgaben der Wasserverbande, wenn zum Beispiel fur die Abwasserbeseitigung Regenruckhaltebecken gebaut, Hochwasserruckhaltebecken errichtet, oder Gewasser renaturiert und unterhalten werden. Die Arbeit analysiert anhand der einschlagigen landesrechtlichen KAG- und LWG-Vorschriften unter Berucksichtigung der haufig unveroeffentlichten Rechtsprechung des OVG Munster, ob und in welchem Umfang diese Kosten auf den Gebuhrenzahler abgewalzt werden koennen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage, ob eine Einrechnung der Kosten in die Abwassergebuhr zulassig ist.