Beteiligung Des Betriebsrates Bei Der Einfuehrung Flexibler Arbeitszeitsysteme
An die Stelle starrer Festschreibungen der Arbeitszeit treten immer haufiger flexible Regelungen. Dabei haben sich bereits bestimmte Grundmuster herausgebildet: flexible Formen der Teilzeitarbeit und die gleitende Arbeitszeit. Aber auch neue Wege werden beschritten, z.B. mit dem Job-Sharing. Die Einfuhrung solcher Systeme flexibler Arbeitszeiten kann in vielfaltiger Weise Beteiligungsrechte des Betriebsrates auslosen.
Nach Darstellung der Funktionsweise der Systeme wird aufgezeigt, welche Beteiligungsrechte in Betracht kommen. Voraussetzungen und Reichweite dieser Rechte werden sowohl ubergreifend als auch differenziert beschrieben."