Die Rechtsbestaendigkeit Von Steuerverwaltungsakten Und Finanzgerichtlichen Urteilen Bei Verstoeßen Gegen Unionsrecht
Das Unionsrecht enthalt in vielfaltiger Weise Vorgaben fur das deutsche Steuerrecht. Werden diese Vorgaben bei Erlass eines Steuerverwaltungsakts oder eines finanzgerichtlichen Urteils nicht hinreichend beachtet, etwa indem eine unionsrechtswidrige Norm angewendet wird, stellt sich die Frage, ob dieser Verstoss gegen Unionsrecht auch nach Eintritt der Bestandskraft bzw. Rechtskraft korrigiert werden kann. Dieser Frage nimmt sich der Autor an und zeigt, dass deren Beantwortung massgeblich davon abhangt, ob es sich um einen Beihilfeverstoss oder einen Verstoss gegen eine andere Norm des Unionsrechts handelt. Bei Beihilfeverstoessen tritt weder Bestandskraft noch Rechtskraft ein. Bei anderen Verstoessen gegen Unionsrecht kommt es lediglich zu kleineren Modifikationen der deutschen Regelungen.