Mit der fortschreitenden Globalisierung erhoeht sich stetig die Anzahl von Doppelbesteuerungskonflikten. Der betroffene Steuerpflichtige war lange Zeit darauf beschrankt, ein Verstandigungsverfahren einzuleiten, um die Konflikte zu beseitigen, mit dem Nachteil, dass die zustandigen Finanzbehoerden der Vertragsstaaten keinem Einigungszwang unterliegen. Um diese Schwache zu uberwinden, wurden Regelungen uber ein obligatorisches Schiedsverfahren in das OECD-Musterabkommen und in einige deutsche Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen. Diese Regelungen sehen allesamt vor, dass die zustandigen Finanzbehoerden nach einem erfolglosen Verstandigungsverfahren den Fall einem Schiedsgericht zur Entscheidung vorzulegen haben. Die Arbeit untersucht die in der deutschen DBA-Praxis geregelten obligatorischen Schiedsklauseln, zeigt deren Schwachstellen auf und prasentiert Verbesserungsvorschlage. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass kaum Erfahrungswerte zu obligatorischen Schiedsverfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerungskonflikten vorliegen.