Die Europaische Union hat sich aufgrund primarrechtlicher Erweiterungen, aber auch mit der Verabschiedung einer eigenen Grundrechtecharta uber eine reine Wirtschaftsunion hinaus zu einem politischen Verbund entwickelt. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der die Europaische Integration vorantreiben moechte und die Grundrechtecharta zu verbindlich geltendem Recht erklart, wird diese Entwicklung weiter voranschreiten. In diesem Kontext beschaftigt sich die Arbeit mit der Frage, ob die europaische Behandlungsweise des Rundfunks diesen veranderten Strukturen der Europaischen Union gerecht wird. Es wird untersucht, welche Funktionen der Rundfunk - und dabei entsprechend der dualen Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten vorwiegend der oeffentlich-rechtliche Rundfunk - in Europa einnimmt und welche er einnehmen sollte. Hierzu werden die dualen Rundfunkordnungen in Deutschland sowie in samtlichen weiteren Mitgliedstaaten der Europaischen Union analysiert. Es werden einzelne rundfunkbezogene Rechtsakte und rundfunkpolitische Aktivitaten auf europaischer Ebene aufgegriffen und darauf uberpruft, ob sie den Anforderungen einer pluralen Rundfunkordnung gerecht werden. Aus den mitgliedstaatlichen Verfassungen sowie aus der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH zur Meinungsfreiheit gemass Art. 10 EMRK und der Ausgestaltung des Art. 11 Abs. 2 Grundrechtecharta werden Ruckschlusse gezogen fur ein europaisches Verstandnis der Meinungs- und Medienfreiheit. Die Ergebnisse der Untersuchungen fuhren zu dem Vorschlag, auf europaischer Ebene zumindest die Rahmenbedingungen einer von Pluralismus gekennzeichneten dualen Rundfunkordnung - z.B. durch Ausgestaltung eines eigenen Rundfunkartikels - festzuschreiben.