Fur ihre Arbeit hat die Autorin den "Forschungspreis der Freunde der Universitat Mainz e.V." (2007/2008) erhalten.
Obwohl der Voelkermord als so genannter "core crime" des Voelkerstrafrechts bezeichnet wird, sieht die Voelkermordkonvention in Art. VI nicht die universelle Zustandigkeit der Vertragsstaaten zur Strafverfolgung vor. Die Untersuchung, ob universelle Strafverfolgung des Voelkermordes im Voelkerrecht anerkannt ist, bewegt sich im Schnittfeld zwischen internationalem Strafrecht und Voelkerstrafrecht. Die Arbeit beschaftigt sich mit den dogmatischen Grundlagen des Weltrechtsprinzips und analysiert die Staatenpraxis sowie die Rechtsprechung internationaler Gerichte. Bedeutung erlangt das Weltrechtsprinzip auch im Zusammenhang mit dem Standigen Internationalen Strafgerichtshof. Auf dieser Ebene versucht die Arbeit, die umstrittene und im Statut von Rom im Sinne der Komplementaritat geloeste Zustandigkeit zwischen Standigem Internationalen Strafgerichtshof und den Mitgliedstaaten abzugrenzen.