Die EheGVO ist am 1.3.2001 in den Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme Dänemarks) in Kraft getreten, um u.a. die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung familienrechtlicher Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Susanne Dornblüth setzt sich mit diesem Ziel auseinander und analysiert Verbesserungen und Schwachpunkte der Verordnung. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Verfahren und die Anerkennungshindernisse der EheGVO gerichtet: Hier erfolgt ein systematischer Vergleich der neuen Regelungen mit dem bislang erforderlichen Verfahren und den bisher geltenden Versagungsgründen nach staatsvertraglichem und autonomem Recht. Erörtert wird auch die Tragweite der EheGVO, die in ihrer jetzigen Fassung begrenzt ist. Verbesserungen verspricht ein Kommissionsvorschlag, der den Anwendungsbereich der EheGVO ausdehnen und eine kollisionsrechtliche Vereinheitlichung des Familienrechts auf europäischer Ebene vornehmen soll.