Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Fragen des Schutzes des privaten auslandischen Eigentums durch das geltende Volkerrecht. Die Natur die- ser Rechtsmaterie macht ihre kontinuierliche Beobachtung - insbesondere auch aus der Sicht kapitalexportierender Lander 1 - notwendig: Als Teilaus- schnitt des volkerrechtlichen Fremdenrechts sind die Normen uber den Ei- gentumsschutz zu keinem Zeitpunkt unabanderlich fixiert 2. Das Fremden- recht gestaltet sich in standiger Anpassung der Interessen 3 des Aufenthalts- staats, des Heimatstaats und des Fremden 4. Fur den Bereich der Beziehungen 1 Vgl. zu den deutschen Investitionen im Ausland und ihrem rechtlichen Rah- men E. -H. juttner, Forderung zum Schutz deutscher Direktinvestitionen in Entwick- lungslandern (1975). - Zu den wirtschaftlichen Grunden fur die Entscheidung zugun- sten von Direktinvestitionen im Ausland vgl. Deutscher Industrie- und Handels tag, Investieren im Ausland: Was deutsche Unternehmen draussen erwartet (1980), S. 59ff.; A. Halbach et al.
, Investitionspolitik der Entwicklungslander und deren Aus- wirkung auf das Investitionsverhalten deutscher Unternehmer, Ein Forschungsprojekt des Ifo-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (1981), S. 167 f( Vgl. auch Politische Investitionsrisiken in den Entwicklungslandern, Erfahrungen der D. E. G. , D. E. G. -Materialien Nr. 6 (1978). - Siehe zu den deutschen Direktivestitionen in der dritten Welt auch die Angaben bei S. Schultzl D. Schumacherl H. Wilkens, Wirt- schaftliche Verflechtung der Bundesrepublik Deutschland mit den Entwicklungslan- S. 128 ff. dern (1980), 2 Vgl. hierzu K. Doehring, Die allgemeinen Regeln des volkerrechtlichen Frem- denrechts und das deutsche Verfassungsrecht (1963), S. 7. R. B.