Multilaterale Regelungen zur Haftung fur Umweltschaden im Weltraum-, Atom- und Seerecht sind nicht nur statische Volkerrechtsnormen, sondern auch Produkte eines Prozesses der Interessendurchsetzung. Dieser dynamische Rechtserzeugungsprozess wird mittels eines interdisziplinaren Ansatzes untersucht, der die "politischen" Grundlagen des Volkerrechts unterstreicht.
Bislang ubernehmen Staaten nur dann volkerrechtliche Haftpflicht, wenn dies zur Durchsetzung eigener Interessen dient (Raumfahrt, Atomenergie). Im Regelfall versuchen sie dagegen, die risikoschaffende Industrie zur Haftung heranzuziehen. Sie haben dafur wegweisende Modelle entwickelt (Olhaftungsfonds). Diese Untersuchung des Entstehungsprozesses der wichtigsten Umwelthaftungskonventionen bildet schliesslich die Grundlage fur die Beurteilung des Vorhabens der ILC zur Haftung fur Schaden durch volkerrechtlich nicht verbotene Aktivitaten."