Freifahrtschein fuer Vermoegende? - Die Ausgleichsfaehigkeit und Ausgleichsbereitschaft des Treupflichtigen und ihre Auswirkunge
Die Autorin befasst sich mit der Frage der Berucksichtigung von Ausgleichsfahigkeit und -bereitschaft im Rahmen des Untreuetatbestands gemass 266 StGB. Ihr zufolge sind die Ausgleichsfahigkeit und -bereitschaft des Treupflichtigen im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung bei der Prufung der Untreuestrafbarkeit zu berucksichtigen. Dadurch wird dem Treupflichtigen kein "Freifahrtschein" dafur ausgestellt, mit dem anvertrauten Fremdgeld bis zur Grenze der eigenen finanziellen Moeglichkeiten beliebig zu verfahren. Eine bei Ausgleichsfahigkeit und -bereitschaft vorgenommene Handlung ist - vor dem Hintergrund, dass das Vermoegen das einzige von 266 StGB geschutzte Rechtsgut ist - weder strafwurdig noch strafbedurftig. Allerdings spricht sich die Autorin fur eine Verortung im Rahmen der objektiven Zurechnung aus.
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