Die Arbeit befass sich mit dem Strukturwandel des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements in OEsterreich. Dabei wird analysiert, ob und wie Armut in den Codes des Wohlfahrtsrechts wahrgenommen, be- und verarbeitet wird. Die zentrale These lautet, dass die zunehmende Situativitat und Informalitat des Rechtsgebrauchs der Armenhilfe sowie die anwachsende Vernetzung und Ruckkopplung von wohlfahrtsstaatlichen Entscheidungszusammenhangen das Ausgrenzungsrisiko der von sozialer Randstandigkeit Bedrohten bzw. Betroffenen steigern. Inhaltlich offene Verfahren und prozedurale Arrangements, die neuerdings als Strategie einer Modernisierung der wohlfahrtsstaatlichen Leistungserbringung verfolgt werden, erhoehen das Risiko der Entthematisierung von Bedurfnislagen in einer sozial belastenden Weise.
Inhaltlich basiert die Arbeit auf anwendungsorientierten Forschungsarbeiten in den Bereichen der Arbeitsmarktpolitik, Behindertenhilfe und Sozialhilfe, Experten- und Praktikerinterviews mit Vertretern von Behoerden, intermediaren Organisationen und freien Wohlfahrtstragern sowie auf beruflichen Erfahrungen als Leiter des Sozialamtes der Stadt Salzburg in den Jahren 1991-1995. Der gewahlte Untersuchungszeitraum beschrankt sich auf die Jahre 1985-95.