Die Bewertungseinheit stellt einen scheinbar neuen Begriff im Bilanzrecht dar, dessen Zulassigkeit sich primar an der Einordnung des Einzelbewertungsgrund satzes innerhalb der verschiedenen Normen des Handelsbilanzrechts orientiert. Als besonders problematisch erweist sich hierbei seine europarechtliche Bedeutung, insbesondere im Vergleich zum Einblicksgebot des 264 Abs. 2 HGB. Mit Hilfe der dabei gefundenen allgemeinen Regeln werden in einem weiteren Schritt die zuvor dargestellten Fallgruppen der Wertberichtigung einer Forderung, der bilanziellen Behandlung von Kurssicherungsgeschaften sowie der Ruckstellung wegen drohender Verluste aus Berufsausbildungsverhaltnissen bzw. aus einem Mietverhaltnis einer Losung zugefuhrt. Hierbei zeigt sich, dass die Bildung einer solchen Bewertungseinheit nur im Rahmen einer teleologischen Reduktion moglich, dann aber sogar zwingend geboten ist."