Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat - Kontrolle - Rechtsschutz - Kooperationen
Den Nachrichtendiensten ist gesetzlich ein wichtiger Teil staatlicher Sicherheitsgewährleistung überantwortet: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme für Gefährdungen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei. Den Rechtsgrundlagen nachrichtendienstlicher Tätigkeit kommt die Aufgabe zu, den Schutz grundrechtlicher Freiheiten und die wirksame Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben miteinander in Einklang zu bringen. Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Ergebnisse des 1. Symposiums zum Recht der Nachrichtendienste, das Bundeskanzleramt und Bundesministerium des Innern gemeinsam vom 3. bis zum 4. November 2016 in Berlin veranstaltet haben.