Die Vertragliche Und Außervertragliche Haftung Der Eg Nach Art. 288 Egv - Unter Beruecksichtigung Der Prozessualen Durchsetzungs
Die Arbeit befasst sich mit der vertraglichen und ausservertraglichen Haftung der Europaischen Gemeinschaft. Zentrale Norm ist hier Art. 288 EGV, dessen Absatze 1 und 2 diese Bereiche betreffen. Allerdings sind diese Bestimmungen unvollstandig. Es werden die einzelnen Haftungsvoraussetzungen herausgearbeitet und kritisch beleuchtet. Auch auf die prozessualen Durchsetzungsmoeglichkeiten der einzelnen Anspruche wird eingegangen.