Das Gluckspielwesen ist eine ausserst umsatzstarke Branche. Staatliche Monopolanbieter der 16 Bundeslander und private Veranstalter aus dem In- und Ausland konkurrieren um das Geschaft mit Spielbanken, Lotterien und Sportwetten. Hierbei erfordern die Gefahren der Spielsucht eine verantwortungsvolle Angebots- und Werbepraxis. In diesem Spannungsfeld grenzt der Autor zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glucksspiel ab und beschaftigt sich insbesondere mit der Zulassigkeit bundesweiter Spielangebote. Auf der Grundlage der einschlagigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europaischen Gerichtshofs wird das geltende Recht unter die Lupe genommen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Anfang 2008 in Kraft getretenen Glucksspielstaatsvertrag. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Teile dieses Regelungswerks kompetenzrechtlich sowie materiell-rechtlich nicht mit hoeherrangigem Recht vereinbar sind.