Die Dauer des zivilen Ersatzdienstes der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgrunden war in der politischen Praxis der Bundesrepublik Deutschland eine umstrittene Frage, welche durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden worden ist. Danach kann die Dauer des zivilen Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes ubersteigen. In Italien hat das Problem der Dauer des Zivildienstes eine andere Entwicklung genommen. Hier besitzen der Zivil- und der Militardienst die gleiche Dauer, was auf die Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes zuruckzufuhren ist, der eine unterschiedliche Dauer der beiden Dienste fur verfassungswidrig erklart hat.
Die rechtsvergleichende Untersuchung fuhrt am Beispiel eines speziellen Themas zu allgemeinen Fragen der Methode, der Funktionsweise und des Vorverstandnisses von Verfassungsgerichtsrechtsprechung in Deutschland und Italien. Dabei wird der Versuch unternommen, die gegensatzlichen Ergebnisse der Rechtsprechung aus der Stellung der Verfassungsgerichte beider Lander im politischen Prozess zu erklaren.