Die jüdischen Gemeinden nehmen im deutschen Staatskirchenrecht eine Sonderstellung ein. Obwohl sie gemessen an ihren Mitgliederzahlen zu den "kleinen Religionsgemeinschaften" zählen, haben sie etwa in Bezug auf den Abschluß von Staatskirchenverträgen und die Berücksichtigung in öffentlichen Gremien eine ähnlich hervorgehobene Position wie die beiden christlichen Großkirchen. Die historische Entwicklung dieser Stellung als "dritte Konfession" und ihre gegenwärtige Ausgestaltung sind Gegenstand der vorliegenden Studie. Rechtshistorische, rechtstheoretische und rechtsdogmatische Betrachtungen werden dabei von einer eingehenden Analyse der Rechtspraxis insbesondere im Hinblick auf die Staatsverträge mit den jüdischen Gemeinden und ihren Organisationen gestützt. Ein besonderes Augenmerk legt Michael Demel auf das Selbstverständnis der jüdischen Gemeinden und die Frage nach den Wirkungen der Schoa im geltenden Recht.