Mit 153 AO hat der Gesetzgeber eine Norm fur das Besteuerungsverfahren geschaffen, die
sich gemass der amtlichen UEberschrift auf die "Berichtung von Erklarungen" bezieht. Obwohl
der Wortlaut der Vorschriften eindeutig erscheint, ist deren Auslegung stets umstritten gewesen.
Die Arbeit legt die tatbestandlichen Voraussetzungen des 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO fest
und widmet sich der Bedeutung des 153 Abs. 1 S. 2 AO. Zudem werden die steuerstrafrechtlichen
Konsequenzen bei einem Verstoss eroertert. Schliesslich wird der Frage nach einer
weitergehenden Anzeige- und Berichtigungspflicht im Besteuerungsverfahren nachgegangen,
wobei die Autorin zu dem Ergebnis kommt, dass eine uber die gesetzliche Normierung hinausgehende
Anzeige- und Richtigstellungspflicht nicht besteht und letztlich wegen 153 AO
die ursprungliche Erklarungspflicht durch die Abgabe der wenn auch fehlerhaften Erklarung
erlischt.