Die Direkte Geltendmachung Der Fusionskontrollvorschriften Durch Private Im Recht Der USA Und Der Bundesrepublik Deutschland
Anders als im Fusionskontrollrecht der Bundesrepublik Deutschland konnen in den USA neben Behorden auch Private, die sich durch einen Unternehmenszusammenschluss negativ betroffen fuhlen und die Fusion fur gesetzwidrig halten, dagegen vorgehen und Unterlassung sowie dreifachen Schadensersatz verlangen. Durch diese Moglichkeit, von der stark Gebrauch gemacht wird, tragen Private zur wirksamen Fusions- kontrolle bei, auch wenn ihre Motive eigennutzig sind. Nach Dar- stellung und Erorterung der Grundlagen und Einzelprobleme der privaten Fusionskontrolle in den USA wird untersucht, ob auch in der Bundesrepublik Deutschland de lege lata eine direkte Durch- setzung der Fusionskontrollnormen durch Private moglich ist oder ob dies zumindest de lege ferenda in Erwagung gezogen werden sollte."