Frauendiskriminierung Durch Teilzeitbeschaeftigung - Insbesondere Bei Betrieblichen Sozialleistungen Und Der Verguetung Von Uebe
Mindestens 90% der Teilzeitbeschaftigten sind Frauen. Zahlreiche Nachteile stellen daher eine mittelbare Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben dar. Das hat mittlerweile auch die Rechtsprechung erkannt. Inwieweit der vom Europaischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht eingeschlagene Weg geeignet ist, wenigstens die Lohndiskriminierung bei Teilzeitarbeit zu beseitigen, wird hier untersucht. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Benachteiligung bei betrieblichen Sozialleistungen und der Vergutung von Uberstunden."