Die Arbeit behandelt eine Problemstellung auf der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Am Beispiel der Rote-Kreuz-Krankenschwestern, die nach standiger hoechstrichterlicher Rechtsprechung keine Arbeitnehmerinnen sind, wird die arbeitsrechtliche Einordnung von mitarbeitenden Vereinsmitgliedern und Gesellschaftern untersucht. In kritischer Auseinandersetzung mit der hoechstrichterlichen Rechtsprechung wird herausgearbeitet, dass die Rote-Kreuz-Schwestern alle Tatbestandsmerkmale des traditionellen Arbeitnehmerbegriffs erfullen und deshalb aufgrund des im Arbeitsrecht geltenden faktischen Rechtsformzwangs fur abhangige Beschaftigungsverhaltnisse Arbeitnehmerinnen ihrer Schwesternschaften sind. Im Anschluss daran wird untersucht, ob und inwieweit sich die fur die arbeitsrechtliche Einordnung der Rote-Kreuz-Schwestern gefundenen Ergebnisse auf andere Gesellschaftsformen ubertragen lassen.