der Pflegeversicherung Bundesgebiet West Ost Abs. in Abs. in Abs. in in % in % in % Tsd. Tsd. Tsd. Gesamtbevoelkerung 79. 112 100,00 62. 679 100,00 16. 433 100,00 Regelmassiger Pflegebe- 1. 123 1,4 894 1,4 229 1,4 darf insgesamt Standiger Pflegebedarf 190 0,2 161 0,2 29 0,2 Taglicher Pflegebedarf 468 0,6 376 0,6 92 0,6 Mehrfach woechentlicher 465 0,6 357 0,6 108 0,6 Pflegebedarf Personen in Privathaushalten, hochgerechnet und in Prozent der Gesamtbevoel- rung. Quelle: Schneekloth/Potthoff (1993:61) Die Versorgung pflegebedurftiger Personen im fruheren Bundesgebiet vor E- fuhrung des Pflegeversicherungsgesetzes ist durch zwei Erhebungen aus den Jahren 1978 und 1991 gut dokumentiert: Demnach wurden zu beiden Zeitpu- ten rund 75 Prozent der Hilfe- und Pflegebedurftigen in der hauslichen Um- bung versorgt, und von diesen nahmen lediglich zehn bis zwanzig Prozent - satzlich professionelle Hilfe in Anspruch (vgl. Broeg 1980; Schneekloth 1996), wobei diese professionelle Hilfe traditionell zunachst uberwiegend von der k- fessionellen Gemeindekrankenpflege (Gemeindeschwestern-Modell) und seit Mitte der 1970er Jahre verstarkt von den Sozialstationen in der Tragerschaft der 7 Freien Wohlfahrtsverbande geleistet wurde. Durch die Zunahme der Sozials- tionen, als nunmehr bevorzugte Organisationsform im ambulanten Krankenpf- gesektor, erfolgte "erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg ein Strukturbruch - nerhalb des ambulanten Pflegesektors" (vgl. Eisenbart 2000:17). Dadurch sollte erstmalig die ambulante Versorgung hilfebedurftiger Menschen "als vorrangige Alternative vor der stationaren erfolgen" (vgl. Windisch 1995:15).