Die Einfuehrung Neuer Fachanwaltsbezeichnungen - Eine Verfassungsrechtliche Verpflichtung?
In der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit etwa 140000 Rechtsanwalte zugelassen. Der daraus resultierende zunehmende Konkurrenzdruck hat zur Folge, dass immer mehr Rechtsanwalte bestrebt sind, ihren Marktanteil durch eine Spezialisierung als Fachanwalte zu sichern beziehungsweise auszubauen. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob es von Verfassungswegen geboten ist, noch auf weiteren Gebieten Fachanwaltsbezeichnungen einzufuhren beziehungsweise das System der Fachanwaltschaften neu zu ordnen. Sie zeigt auf, inwiefern der berufspolitische Spielraum der Satzungsversammlung bei der Regelung der Fachanwaltschaften durch die Vorgaben des Grundgesetzes bestimmt wird.