Das Kommissionsgeschaft als Musterbeispiel der mittelbaren Stellvertretung war klassisches Instrument des Fernhandels. Im 16. Jahrhundert sind erste sichere Spuren fur den Kommissionshandel auszumachen, der durch selbstandige, nicht in einem Anstellungsverhaltnis stehende Kommissionare betrieben wird. Dieses Geschaft bluhte im 17. Jahrhundert auf und wurde im 18. und 19. Jahrhundert zu einem bedeutenden volkswirtschaftlichen Faktor. Die Untersuchung widmet sich der Darstellung des Kommissionsgeschaftes anhand ausgewahlter Quellen vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, wobei die Herausarbeitung der materiell-rechtlichen Grundlagen dieses Geschaftstypus einen Schwerpunkt bildet. Anhand der einzelnen materiell-rechtlichen Probleme wird dabei zugleich die Umsetzung bzw. Anwendung der in den Gesetzen zum Ausdruck kommenden Prinzipien durch die Rechtspraxis dargestellt. Um einen Eindruck von der Gesamtentwicklung des Kommissionsgeschaftes zu gewinnen, sind dabei auch die Einwirkungen auf zeitlich nachfolgende Rechtsquellen untersucht worden.