Freiwillige («Verdeckte») Einlagen Im Handelsrechtlichen Jahresabschluß Von Kapitalgesellschaften
Ziel der Arbeit ist es, einen eigenstandigen handelsrechtlichen Einlagenbegriff auf der Grundlage der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung abzuleiten. In dem uber die gesellschaftsrechtlichen Einlagen hinausgehenden Bereich wird der Begriff der freiwilligen Einlage eingefuhrt und hergeleitet, wie diese im Jahresabschluss des Gesellschafters und der empfangenden Gesellschaft abzubilden sind. Diese Uberlegungen werden auf konkrete Fallbeispiele angewendet und mit der bisherigen Behandlung in der Literatur und durch die Rechtsprechung verglichen. Das Ergebnis der Arbeit zeigt, welche Vorgange zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft handelsrechtlich als freiwillige Einlage zu werten und entsprechend abzubilden sind. Gleichzeitig ist erstmals eine klare Abgrenzung zwischen den handelsrechtlichen freiwilligen und den steuerlichen verdeckten Einlagen moglich."