Die Einfuehrung Der Allgemeinen Wechselfaehigkeit in Der Schweiz in Der Zweiten Haelfte Des 19. Jahrhunderts - Unter Besonderer
Lange war die Wechselfahigkeit auf Kaufleute beschrankt. Im Rahmen der Kodifikationsbestrebungen im 19. Jahrhundert wurde sie vielerorts verallgemeinert. So etwa in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung (ADWO) von 1848, dem gescheiterten schweizerischen Wechselkonkordat von 1856 oder dem schweizerischen Obligationenrecht von 1881. Diese Arbeit geht den Grunden der Einfuhrung der allgemeinen Wechselfahigkeit in der Schweiz nach. In diesem Zusammenhang nahm man sich vornehmlich die ADWO zum Vorbild. Es erwies sich deshalb als notwendig, diese Frage auch fur Deutschland zu ergrunden. Dabei wurden nicht nur die wissenschaftlichen Entwicklungen im Wechselrecht, sondern auch die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhaltnisse mitberucksichtigt.