Der Bankenmarkt unterliegt einer zunehmenden Europaisierung und Internationalisierung. Diese Entwicklung stellt besondere Anforderungen an das Bankenaufsichtsrecht. Das Kreditwesengesetz als das deutsche Bankenaufsichtsrecht ist auf inlandische Sachverhalte zugeschnitten. Umstritten ist, inwieweit es auch auf grenzuberschreitend tatige Institute anwendbar ist. Ziel der Arbeit ist es, die aufsichtsrechtliche Erfassung dieser Institute zu untersuchen und auf ihre Schlussigkeit hin zu uberprufen. Dazu zeigt die Arbeit die kreditwesenrechtlichen Erlaubnispflichten auf. Institute ohne inlandische Hauptverwaltung koennen keine Erlaubnis erhalten. Daher geht die Arbeit auch der Frage nach, inwieweit die fehlende Erlaubnisfahigkeit insbesondere vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts stimmig ist. Abschliessend behandelt sie die kreditwesenrechtliche Zulassigkeit von grenzuberschreitenden Verwaltungssitzverlegungen.