Wenn sich ein Staat als "Kulturstaat" lobt, ist die Kunst in diesem Staat per definitionem Staatskunst, also eine oeffentliche Angelegenheit. Die Redeweise vom "Kulturstaat" unterstellt, dass die Kultur mehr ist als eine neben anderen wahrgenommene oeffentliche Aufgabe. Sie will schon sagen, dass sich in der Kultur das "Wesen" des Staates aussert, dass die dort anzutreffenden Werte nicht ein Reservat bewohnen, sondern ausserhalb des Kulturbetriebes gesellschaftliche und politische Geltung besitzen. Nur beweist die blosse Existenz eines Kulturbetriebes das gerade nicht.
Das Verhaltnis von Kunst und Staat in einem Kulturstaat ist von einer umfassenden Harmonie gekennzeichnet: Der Staat erlaubt bzw. foerdert die Kunste und lobt sich dafur. Oberflachliche Querelen entstehen dadurch, dass Kunstler durch das "Kulturstaat"-Gerede der Politiker groessenwahnsinnig werden und aus ihren persoenlichen Befindlichkeiten ein Politikum machen.