Diese Arbeit wurde mit dem Leopold Kunschnak Preis 2003 ausgezeichnet.
Der Autor begrundet das Prinzip der Menschenwurde fur OEsterreich als absolutes und unabanderliches Grundrecht. Methodisch wird der Weg der Verfassungsinterpretation im Spannungsfeld der Positivitat und Prapositivitat, der Auslegung und Rechtsfortbildung, gewahlt. Eckpfeiler der Begrundung des Prinzips der Menschenwurde sind geschriebene und ungeschriebene Verfassungsnormen und Verfassungsprinzipien, aus denen sich dieses Prinzip als jeweiliger Teil des Ganzen oder als dessen Kern darstellen lasst. Die einschlagige obergerichtliche Rechtsprechung wird dabei analysiert. Weiterhin wird der Begriff der Menschenwurde speziell OEsterreich betreffend umfassend und aktuell ausgelotet. Der Autor ist Richter in Bayern. Die Ausarbeitung nimmt deshalb an vielen Stellen Bezug auf die deutsche Rechtslage. Auch die neue Bundesverfassung der Schweiz ist Bezugspunkt der Eroerterung.