Das Chemiewaffenubereinkommen ist am 29. April 1997 in Kraft getreten. Mehr als alle bisherigen Rustungskontrollvertrage unterwirft es nicht nur staatliches Handeln, sondern auch die Tatigkeit der privaten Wirtschaft internationalen Kontrollmassnahmen. Damit soll verhindert werden, dass Chemikalien fur die Herstellung chemischer Waffen missbraucht werden. Deutschland mit seiner bedeutenden chemischen Industrie und seinem umfangreichen Aussenhandel mit chemischen Produkten ist hiervon besonders betroffen. Das Buch beschreibt - ausgehend von den schon vorher in Deutschland geltenden volkerrechtlichen und innerstaatlichen Beschrankungen - die neuen legislativen Massnahmen zur innerstaatlichen Umsetzung der Verbote und Verifikationsbestimmungen und setzt sich mit den damit zusammenhangenden Rechtsfragen auseinander. Es hat seinen Schwerpunkt im Bereich des Volkerrechts und des Verwaltungsrechts, erfasst jedoch auch Fragen des Straf-, Verfassungs- und europaischen Gemeinschaftsrechts."