Das rechtsdogmatische Denken und Arbeiten prägen die deutsche Rechtswissenschaft. Die Rechtsdogmatik durchdringt und ordnet den Rechtsstoff, um die rechtspraktische Arbeit anzuleiten. Von welchen Selbstverständnissen sie bei ihrer Arbeit getragen wird, worin sie ihre Aufgaben sieht und auf welche Weisen sie diese zu erledigen sucht, diese Fragen bilden den Untersuchungsgegenstand der Studie. Ausgehend von der Eigenständigkeit und Ordnung des positiven Rechts wird den Vorstellungen nachgegangen, die über den Gegenstand "Recht" bestehen. Es zeigt sich, dass die Rechtsdogmatik bei ihrer Arbeit einen Richtigkeitsanspruch erhebt und dem positiven Recht spezifische juridische Funktionen zuschreibt. Durchaus unterschiedlich wird die Aufgabe der wissenschaftlich verfahrenden Rechtsdogmatik für die Rechtspraxis bestimmt und ebenso unterschiedlich wird auch die Bedeutung des Gesetzes für die Arbeit angesehen. Christian Bumke stellt die verschiedenen Instrumente vor, die bei der rechtsdogmatischen Arbeit genutzt werden und klärt den Status rechtsdogmatischer Aussagen und Urteile. Insbesondere zeigt er, worin sich deren Normativität sehen lässt. Am Werk F. C. v. Savignys wird schließlich beispielhaft das konkrete rechtsdogmatische Arbeiten vorgestellt.