Die Bindung des Gesetzgebers an Grundrechte, die er gleichzeitig ausgestalten muss, damit der Einzelne von diesen Freiheiten Gebrauch machen kann, führt zu einem Ausgestaltungsdilemma. Christian Bumke hat sich zum Ziel gesetzt, dieses aufzulösen und zu zeigen, dass es sich entgegen eines weit verbreiteten Vorurteils um einen Teil des allgemeinen Bindungsproblems des Gesetzgebers an die Grundrechte handelt. Anders als in der tradierten Grundrechtsdogmatik knüpft seine Lösung nicht am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern an der Figur gewährleistungsspezifischer Vorgaben an. Diese Aufgabe stellt sich für die abwehrrechtlich bestimmte Begrenzung nicht anders als für die Ausgestaltung von Grundrechten. Trotz dieser elementaren Übereinstimmung zwischen der Ausgestaltung und Begrenzung der Grundrechte lassen sich die mit der Ausgestaltung einhergehenden Fragen nicht mit Hilfe des vertrauten abwehrrechtlichen Instrumentariums bewältigen. Aus diesem Grund bemüht sich der Autor in einem zweiten Schritt darum, eine verlässlich handhabbare Ausgestaltungsdogmatik in ihren Grundzügen zu entfalten und als eigenständigen Teil der Grundrechtsdogmatik zu etablieren.