Mietrechtliche Aspekte Eheaehnlicher Gemeinschaften - Die Gesetzliche Regelung Der Untermiete ALS Loesungsmodell
Darf der Mieter einen Partner, mit dem er eine eheahnliche Gemeinschaft eingehen will, auch gegen den Willen des Vermieters in seine Wohnung aufnehmen?
Der Verfasser entwickelt in dem Bestreben nach weltanschaulich neutraler Argumentation eine Methode zur Losung des Interessenkonflikts zwischen Vermieter und Mieter in Anlehnung an das gesetzliche Regelungsmodell der Untermiete ( 549 II BGB)."