Termingeschäfte - dieser Begriff löst beim deutschen Publikum, seien es Anleger, Investoren oder sonstige mit solchen Geschäften befaßte Personen, bestimmte Assozia tionen aus. Die Versierteren werden den Begriff mit den vielfältigen Anlagemöglichkei ten an der Deutschen Terminbörse (DTB) in Verbindung bringen, die sich seit mehreren Jahren eines ständig wachsenden Zuspruchs erfreut. Für die weniger versierten Anleger dagegen sind derzeit - leider immer noch - Termingeschäfte ein "Buch mit sieben Siegeln". Darüber hinaus erfolgt beim Begriff Termingeschäfte die Assoziation im deutschen Publikum häufig noch mit den "klassischen Warentermingeschäften". Das heißt, der Begriff Termingeschäft oder Warentermingeschäft wird mit Schweinebäuchen und Sojabohnen gleichgesetzt. Dieses wiederum gilt als gleichbedeutend mit Spekula tion. Der nächste Begriff in der Assoziationskette nach Schweinebäuchen und Spekula tion ist der Begriff "Glücksspiel", der häufig synonym mit Termingeschäften gesetzt wird. Vom Glücksspiel ist es dann kein weiter Weg mehr bis zur Betrachtung von Termingeschäften als Betrug. Diese Assoziationskette, Schweinebäuche - Spekulation - Glücksspiel - Betrug, ist in Deutschland vor einem bestimmten Hintergrund zu sehen. Bedauerlicherweise ist in der Tat an einer solchen Assoziation - zumindest für eine ganze Reihe betroffener Anleger - etwas wahres dran. Mit Termingeschäften hat diese Assoziationskette jedoch in der Tat überhaupt nichts zu tun. In der nachfolgenden Abhandlung soll deshalb zum einen mit solchen (Vor-)Urteilen aufgeräumt werden und zum anderen gezeigt werden, wie solche Geschäfte tatsächlich, rechtlich und steuerlich zu beurteilen sind. Die klassischen Warentermingeschäfte im Sinne von Geschäftenbeispielsweise in land wirtschaftlichen Erzeugnissen sind in Deutschland nicht möglich.