Soziale Interaktionen prägen die Rahmenbedingungen der Grundrechtsausübung. Trotz ihrer Bedeutung werden diese Zusammenhänge dogmatisch bislang nur punktuell verarbeitet. Roland Broemel entfaltet grundrechtsübergreifend eine interaktionszentrierte Perspektive. Diese beschreibt die wissensgenerierende Funktion von Interaktionszusammenhängen und deren ambivalente Effekte typisierend. Sie zieht auf nationaler Ebene dogmatische Konsequenzen nach sich, etwa für die Konzeption mittelbarer Grundrechtseingriffe oder die Ausgestaltung grundrechtlicher Schutzbereiche. Auf Unionsebene akzentuiert sie die Bedeutung von Interaktionen für den Binnenmarkt. Die interaktionszentrierte Perspektive grenzt dabei die Grundrechte konzeptionell von den Grundfreiheiten ab und entwickelt methodische Grundsätze des Grundrechtsschutzes, auch bei der Verzahnung mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.