Die Differenzierung zwischen einer instrumentellen und einer symbolischen Dimension von Institutionen dient der Institutionentheorie als Leitunterscheidung. Wahrend sich der anglo-amerikanische Neo-Institutionalismus auf die instrumentelle Dimension konzentriert, haben sich im deutschsprachigen Diskurs vor allem G. Gohler, M.R. Lepsius und K.S. Rehberg der symbolischen Dimension angenommen. Im Anschluss an eine kritische Rekonstruktion dieser Ansatze regt diese Studie an, Institutionalitat als eine Selbstbeobachtung moderner Gesellschaften zu verstehen. Um die symbolische Dimension der Verfassung zu konzipieren, werden deshalb die gesellschaftstheoretisch eingebetteten Verfassungstheorien von C. Schmitt, J. Habermas, N. Luhmann und G. Frankenberg als verdichtete Selbstbeschreibungen analysiert. Hieraus resultiert der institutionentheoretische Vorschlag, dass die symbolische Dimension der Institution 'Verfassung' auf der Deutungsoffnung ihres Signifikanten im politischen Ordnungsdiskurs der Gesellschaft beruht.