Das Vergleichsverfahren Der Europaeischen Kommission in Kartellfaellen
Erst seit kurzem greift die Europaische Kommission auf ein Vergleichsverfahren zuruck, um Verfahren in Kartellfallen einvernehmlich und zugig zu beenden. Die Einfuhrung des Vergleichsverfahrens, auch Settlement-Verfahren genannt, ist auf grosses Interesse gestossen und stellt eine der wichtigsten Neuerungen des europaischen Kartellverfahrens der letzten Jahre dar. Sowohl die Effektivitat als auch die Vereinbarkeit des Vergleichsverfahrens mit rechtsstaatlichen Grundsatzen sind von Beginn an in Zweifel gezogen worden. Die Arbeit ordnet das Vergleichsverfahren in den internationalen Kontext ein und widmet sich umfanglich den verschiedenen Aspekten des neuen Verfahrens vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Anwendungspraxis.