Ungeachtet seiner praktischen Relevanz zahlt das Namensrecht nicht zu jenen Bereichen, denen das Hauptinteresse der Rechtswissenschaft gilt. Diesen Befund bestatigt ein Blick in die Literatur, die sich in erster Linie speziellen Aspekten des Namensrechts widmet. An einer Darlegung der Entwicklungsgeschichte dieser Rechtsdisziplin fehlt es bislang. Im Anschluss an einen ausfuhrlichen Ruckblick auf die Entstehung der Familiennamen wird daher die Ausbildung des oesterreichischen Namensrechts detailgetreu beschrieben. Die sich daran anschliessenden Ausfuhrungen konzentrieren sich auf den Namenserwerb und die verschiedenen Moeglichkeiten der AEnderung des Familiennamens im Privatrecht und im OEffentlichen Recht, beginnend mit den ersten gesetzlichen Regelungen bis hin zum geltenden Recht. Wegen des engen Zusammenhangs mit dem Matrikenwesen wird auch die Entwicklung dieses Rechtsbereichs beleuchtet.